SANDRA OWOC
Immobilien

Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein persönliches Gespräch, welches selbstverständlich immer eine kostenfreie Dienstleistung ist. Folgende einzelnen Dienstleistungen können individuell besprochen und als Vertragsbestandteil vereinbart werden. 

Diese Vereinbarungen sollen Ihnen als Auftraggeber und mir als Maklerin die Sicherheit und das Vertrauen geben, dass wir gemeinsam an dem Ziel arbeiten, Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.

Das Honorar ist im Erfolgsfall gegen Rechnungslegung zahlbar, Vorrauszahlungen werden nicht verlangt (ausgenommen vorab vereinbarte Aufwandsentschädigungen). Vereinbarungen zwischen Ihnen als Auftraggeber:in und mir als Maklerin erfolgen immer schriftlich. Neben der Honorar-/Provisionsregelung und den vereinbarten Dienstleistungen sind im Maklervertrag auch die Vertragslaufzeit und die Auflösungsmodalitäten nach vorheriger Beratung aufgeführt.


Übersicht der Dienstleistungen:

  • Gemeinsamer Ortstermin - im Idealfall direkt in der zu verkaufenden/zu vermietenden Immobilie
  • Sichtung vorhandener Objektunterlagen - Bauakten - Genehmigungen
  • Beratung für die Beschaffung fehlender oder unvollständiger Objektunterlagen
  • Termin zur Sichtung behördlicher Akten und Unterlagen (wenn nicht vollständig vorhanden)
  • Prüfung zu übernehmender Verträge (z.B. Mietverträge, Wartungen von technischen Anlagen)
  • Kontaktaufnahme zu Hausverwaltungsgesellschaften bei Eigentumswohnungen
  • Einholung von Genehmigungen (z.B. bei Vorgaben in Teilungserklärungen)
  • Prüfung Grundbuch - Beratung über zu löschende Grundschuldeintragungen
  • Prüfung zu übernehmender Dienstbarkeiten oder Vorrechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Leitungsrechte)
  • Für die Präsentation auf Internetportalen & auf Websites: Unterschieden wird zwischen der Veröffentlichung        durch den Eigentümer oder der Maklerin (bei Vollbeauftragung). Erstellung einer kurzen Vorabinformationen zum Kauf- oder Mietobjekt, eines Kurzexpose oder eines ausführlichen Expose - je nach vertraglichen Umfang.
  • Zur Erstellung der Objektpräsentation (=Expose, Internetportale, Websites): Objektbilder (werden immer durch     die Maklerin gefertigt - ergänzende Privataufnahmen willkommen, wenn diese Verkaufsrelevant sind)
  • Veröffentlichung der Anzeigen zur Objektpräsentation - privat oder durch Maklerin
  • Kontaktbearbeitung der Interessentenanfragen: telefonische Betreuung, Exposeversand, Nachakquise, Zusammenstellung der persönlichen Daten des Interessenten gemäß DSGVO (Pflicht für die Maklerin)
  • Besichtigungstermin (Miete und Kauf) vereinbaren und durchführen - privat oder durch die Maklerin
  • Nachakquise nach dem Ortstermin - Datenerfassung, Datenaustausch, Datenüberprüfung - privat oder durch       Maklerin
  • Weiterführende Ortstermine mit Gutachtern, Bankberatern, Versicherungen - privat oder durch Maklerin
  • Beratungsgespräch vor Vertragsabschluss Mietvertrag oder Beauftragung des KV-Entwurfes bei einem Notariat
  • Beratungsgespräch bei Kaufinteresse (Beratung Notarabwicklung, Kaufpreiszahlung usw.)
  • Kontaktaufnahme und Datenübermittlung an ein zu benenndes Notariat - privat oder durch Maklerin
  • Beratung, Prüfung und ggf. Änderung/Ergänzung KV-Entwurf für Kaufobjekt - privat oder durch die Maklerin
  • Erstellung des Mietvertrages-Entwurfes - privat oder durch Maklerin
  • Termin zur Unterzeichnung des Mietvertrages - privat oder durch die Maklerin
  • Termin zu notariellen Beurkundung des Kaufvertrages bei einem Kaufobjekt
  • Eingangsprüfung Miete, Mietkaution oder Abstandszahlung bei zu übernehmenden Inventar im Mietobjekt
  • Termin zur Übergabe der Mietwohnung mit Protokoll - privat oder durch die Maklerin
  • Termin zur Übergabe der Kaufimmobilie mit Protokoll nach erfolgter Kaufpreiszahlung
  • Klärung zur Zusammenarbeit mit Vertragspartnern der Maklerin (kostenfreie Leistung)


Die hier aufgeführten Dienstleistungen betreffen entweder nur den Vermietungsfall oder nur den Verkaufsfall, in Teilen jedoch auch beide Vertragsvarianten. Hier können Sie als Auftraggeber individuell bestimmen, welche Leistung Sie persönlich erbringen möchten und wo Sie fachgerechte Beratung und Begleitung durch mich als Maklerin wünschen. Daraus resultiert dann auch die Höhe des zu zahlenden Makler-Honorars.

Bei einer Vollbeauftragung durch mich, übernehme ich als Maklerin alle Kosten für Inserate, Internetveröffentlichungen, Versandkosten für Expose/Objektunterlagen, Anreisekosten usw. in Vorleistung. Bei der Buchung individueller Dienstleistungen entfallen ggf. anteilige Kosten für den Auftraggeber.


Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf / Immobilienkauf - Stand Mai 2020

Am 14.05.2020 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet: „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (seit Jahresende 2020 in Kraft getreten).

In einfachen Worten: Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt - dies ist meist der Immobilienverkäufer - muss mind. die Hälfte der Maklerprovision zahlen. Dies wurde bisher nicht in allen Bundesländern so gehandhabt, nach Inkrafttreten des Gesetzes gilt diese Aufteilung der Courtage bundesweit. Die Höhe der Gesamtcourtage ist frei verhandelbar, bisher gibt es hierfür keine gesetzlichen Bestimmungen (im Verkaufsfall). Bei der Vermietung darf die Maklerprovision maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen und ist vom Besteller - also Auftraggeber des Maklers - zu zahlen.

In meiner Arbeitspraxis wird sich für mich persönlich nichts ändern. Ich vertrete die Meinung, dass die Courtage auf beide Vertragsparteien aufgeteilt werden sollte und richte hiernach auch meine Courtageleistung aus. 

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