SANDRA OWOC
Immobilien

24.04.2018

Ein leidiges Thema zwischen Nachbarn - die Hecke

Nachbarn sind einander nicht dazu verpflichtet, ihre Hecke in der Zeit von Oktober bis Ende Februar vorsorglich soweit zu stutzen, dass sie innerhalb der gesetzlich geschützten Wachstumsperiode von März bis Ende September die maximal zulässige Höhe nicht überschreiten kann (LG Freiburg, Urteil vom 7.12.2017 - 3 S 171/16, Pressemitteilung des LG Freiburg vom 7.2.2018).

Der Kläger war der Auffassung, das zulässige Höhenmaß der nachbarlichen Hecke dürfe an keinem Tag des Jahres überschritten werden. Der Nachbar und Heckeneigentümer sah das anders und berief sich darauf, nur ab Anfang Oktober bis zum Ende Februar des Folgejahres müsse er schneiden, im Zeitraum zwischen März und Ende September (nach Bundesnaturschutzgesetz geschützte Wachstumsperiode) sei er zum Rückschnitt nicht verpflichtet.

Das LG Freiburg weist die Klage ab und bekundet dazu seine Auffassung, eine etwaige Verpflichtung zum Rückschnitt sei auch nicht vollstreckbar. Denn es sei vorher nicht abzusehen, wie die Pflanzen künftig innerhalb des Jahres wachsen würden.

Deshalb bleibe auch unklar, in welchem Maße die Pflanze vorsorglich zurückgeschnitten werden müsse, um zu gewährleisten, dass die gewachsene Höhe auch während der Vegetationsperiode das zulässige gesetzliche Höhenmaß nicht überschreite.

Innerhalb der Vollstreckung könne dem Pflanzeneigentümer also kein bestimmtes Maß beim Rückschnitt aufgegeben werden.

Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Hannover / Solingen

Quelle: Haus & Grund Verlag · Dortmund / Newsletter 05.2018

Admin - 10:58 | Kommentar hinzufügen

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