SANDRA OWOC
Immobilien

09.06.2016

Wenn Ihre Mietwohnung Schaden nimmt…

Die täglichen Bilder von den erheblichen Schäden durch die bundesweiten Unwetter wollen einfach nicht abreißen… Was tun, wenn in Ihrer Mietwohnung nun Folgeschäden zu verzeichnen sind?
Wenn Ihr Vermieter nicht selbst mit im Haus wohnt, dann muss er auf jeden Fall schnellst möglich informiert werden. Egal ob per Anruf, mit einer SMS oder schriftlich per eMail oder Brief – Wege gibt es da viele. Sie sind als Mieter verpflichtet Schäden so klein als möglich zu halten, bis die konkrete Kontaktaufnahme zu Ihrem Vermieter gelingt. Beispiel: Wertvolle Möbel sollten aus der Schadenszone z.B. versetzt werden, damit keine weitere Beschädigung entsteht.
Dann geht’s ans Beseitigen und Aufräumen: Bei größeren Wasserschäden muss im Regelfall eine Fachfirma z.B. mit dem Abpumpen aus Kellerräumen beauftragt werden. Die Aufteilung der Kosten unterscheidet sich hierbei in Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung und für Schäden am Eigentum des Mieters. Die Regulierung dieser persönlichen Schäden sollten Sie Ihrer Hausratversicherung melden, denn dafür haftet der Vermieter nicht. Insofern ist der Abschluss einer solchen Versicherung anzuraten; ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, ist es dann zu spät dafür…  War jedoch vorher bereits bekannt, dass z.B. wegen eines Baumangels Wasserschäden entstanden sein sollten, so kann auch hier der Vermieter in die Pflicht genommen werden, um diese Kosten seinem Mieter zu erstatten. Bekanntlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste: Kleine Handgriffe können große Schäden verhindern! Denken Sie an das Schließen der Dachflächenfenster – wer hat das nicht schon einmal vergessen (ich gestehe, ich auch schon und habe mich dann selbst über meine Achtlosigkeit geärgert).  Ein komplexes Thema, vor allen bei der aktuellen Wetterlage…

Herzliche Grüße
Ihre Maklerin
Sandra Owoc

Admin - 09:23 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen

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