09.06.2016
Die täglichen Bilder von den erheblichen Schäden durch die bundesweiten Unwetter wollen einfach nicht abreißen… Was tun, wenn in Ihrer Mietwohnung nun Folgeschäden zu verzeichnen sind?
Wenn Ihr Vermieter nicht selbst mit im Haus wohnt, dann muss er auf jeden Fall schnellst möglich informiert werden. Egal ob per Anruf, mit einer SMS oder schriftlich per eMail oder Brief – Wege gibt es da viele. Sie sind als Mieter verpflichtet Schäden so klein als möglich zu halten, bis die konkrete Kontaktaufnahme zu Ihrem Vermieter gelingt. Beispiel: Wertvolle Möbel sollten aus der Schadenszone z.B. versetzt werden, damit keine weitere Beschädigung entsteht.
Dann geht’s ans Beseitigen und Aufräumen: Bei größeren Wasserschäden muss im Regelfall eine Fachfirma z.B. mit dem Abpumpen aus Kellerräumen beauftragt werden. Die Aufteilung der Kosten unterscheidet sich hierbei in Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung und für Schäden am Eigentum des Mieters. Die Regulierung dieser persönlichen Schäden sollten Sie Ihrer Hausratversicherung melden, denn dafür haftet der Vermieter nicht. Insofern ist der Abschluss einer solchen Versicherung anzuraten; ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen, ist es dann zu spät dafür… War jedoch vorher bereits bekannt, dass z.B. wegen eines Baumangels Wasserschäden entstanden sein sollten, so kann auch hier der Vermieter in die Pflicht genommen werden, um diese Kosten seinem Mieter zu erstatten. Bekanntlich ist Vorsicht die Mutter der Porzellankiste: Kleine Handgriffe können große Schäden verhindern! Denken Sie an das Schließen der Dachflächenfenster – wer hat das nicht schon einmal vergessen (ich gestehe, ich auch schon und habe mich dann selbst über meine Achtlosigkeit geärgert). Ein komplexes Thema, vor allen bei der aktuellen Wetterlage…
Herzliche Grüße
Ihre Maklerin
Sandra Owoc
Admin - 09:23 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen
01.06.2016
Die Bilder der letzten Tage sind erschreckend: Wenn die Natur sich austobt, kann das für uns Menschen schlimme Folgen haben. Starke Regenfälle können zu Rückstau aus dem Kanalnetz und somit zu verheerenden Überschwemmungen führen. Wie gut sind Sie vorbereitet? Klar ist, ein funktionierender Schutz vor Rückstau muss immer an die Wohnlage und jeweilige Immobilien angepasst werden. Technisch ist es nicht möglich dass das öffentliche Kanalnetz so gebaut werden kann, dass überproportionale Wassermassen, wie die die in den letzten Tagen vom Himmel kamen, zu 100% aufgenommen werden können(die Kostennote hierfür wäre extrem hoch & müsste auch anteilig an Eigentümer umgelegt werden).
In vielen Gemeinden und Städten regelt die Entwässerungssatzung die Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen gegen den Rückstau von Abwässern. Im Regelfall sind die Eigentümer der Immobilie hierfür zuständig für einen fachgerechten Schutz gemäß gesetzlich geltenden DIN-Normen zu sorgen. Technische sind hierfür sogenannte Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse vorhanden, die durch einen Fachmann z.B. für Sanitärtechnik eingebaut und auch regelmäßig gewartet werden sollten. Im Falle eines Schadens verlangen Versicherungsgesellschaften den Nachweis eines solchen Einbaus und ggf. auch der Wartung, um entstandene Schäden zu regulieren.
Als Maklerin befasse ich mich ständig mit vielen Fragen rund um das Thema Immobilien. Dies soll eine kurze Information sein, um Sie aufgrund der aktuellen Wetterlage auf den Sachverhalt der Rückstauproblematik aufmerksam zu machen. Bei konkreten Fragen empfehle ich Ihnen sich entweder an einen Berater des zuständigen Abwasserbetriebs in Ihrer Stadt/Gemeinde zu wenden oder den Sanitär-/Heizungsfachmann Ihres Vertrauens anzusprechen.
Herzliche Grüße von Ihrer Maklerin
Sandra Owoc
Admin - 15:12 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen